AGBs des Restaurant Hofgut Kargegg:
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurant-Verträge des Restaurant Hofgut Kargegg, Kargegg 1, D – 78476 Allensbach sind im Folgenden kurz „Restaurant“ genannt.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle erbrachten Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
Vertragsabschluss, Verjährung
In der Folge einer Buchung des Gastes kommt durch die entsprechende Buchungsbestätigung des Restaurants ein Restaurant-Vertrag (im folgenden kurz „Vertrag“) zustande. Die Partner dieses Vertrages sind das Restaurant und der Gast. Sollte ein Dritter die Buchung für den Gast tätigen, haftet er gegenüber dem Restaurant als Besteller neben dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag. Dies gilt für den Fall, dass dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Unabhängig davon ist jeder Besteller verpflichtet, sämtliche, die Buchung betreffende Informationen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Gast weiterzuleiten. Eine Untervermietung oder jede Art von Nutzungsüberlassung an Dritte sowie eine Nutzung zu anderen als der Bedienung o.a. Serviceleistungen dienenden Zwecken ist unzulässig, sofern das Restaurant dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Ansprüche gegenüber dem Restaurant verjähren generell in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der kenntnissabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Ohne Kenntnis der relevanten Vorfälle verjähren Schadensersatzansprüche in drei Jahren. Die Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für die Fälle, in denen das Restaurant grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Preise, Leistungen und Zahlung
Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Tische & Leistungen unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Tisches und die von ihm in Anspruch genommen Leistungen (Haupt- und Nebenleistungen wie Inanspruchnahme von Parkplatz, u.s.w.) die gemäß Preisliste geltenden, bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies betrifft auch die vom Gast oder vom Besteller veranlassten Leistungen, Zusatzleistungen und Auslagen des Restaurants. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der aktuell gültigen MwSt. In dem Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen sollten, behält sich das Restaurant eine Preisanpassung von maximal 3 % vor. Die Preise können vom Restaurant auch dann angepasst werden, falls der Gast im Nachhinein Änderungen der Anzahl der gebuchten Tische oder Zusatzleistungen, der Leistungen des Restaurants oder der Aufenthaltsdauer vornimmt und das Restaurant diesen Wünschen zustimmt.
Fälligkeit, Sicherheitsleistung, Aufrechnung
Rechnungen des Restaurants sind sofort nach Rechnungszugang, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Das Restaurant ist legitimiert, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Der Gast kommt in Verzug, wenn er nicht spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug hat das Restaurant das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-Diskont-Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Restaurant bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Das Restaurant berechnet für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 15,-. Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu fordern. Deren Höhe kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden und beträgt mindestens 30 % der Gesamtsumme. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Restaurants nur aufrechnen, sofern dessen geltend gemachten Forderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Rücktritt des Gastes, Stornierung
Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Wird diese schriftliche Zustimmung nicht erteilt, dann ist der vereinbarte Preis auch dann zu bezahlen, wenn der Gast keine vertraglichen Leistungen in Anspruch nimmt. Dies gilt dann nicht, wenn die Leistungen vom Gast aufgrund eines Verschuldens des Restaurants nicht in Anspruch genommen werden können.
Der Gast kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz- oder Zahlungsansprüche auszulösen, wenn zwischen dem Gast und dem Restaurant ein Termin zu einem kostenfreien Vertragsrücktritt vereinbart worden ist. Dieser Rücktritt vom Vertrag ist dann vom Gast gegenüber dem Restaurant schriftlich anzuzeigen. Falls keine eigene Vereinbarung über einen Termin zu einem Vertragsrücktritt vereinbart worden ist, hat das Restaurant das Recht entweder gegenüber dem Gast eine konkret berechnete Entschädigung vorzunehmen oder eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Restaurant kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Entschädigungs- pauschale entstanden ist. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten analog, wenn der Gast den gebuchten Service oder die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies dem Restaurant rechtzeitig mitzuteilen.
Der Gast verpflichtet sich bei einer verbindlichen Reservierung / Bestellung einen Betrag von mind. 30% der Gesamtsumme zu leisten.
Dieser Betrag unterliegt dem Einbehalte bei folgender Staffelung aufgrund eines Rücktrittes:
100% Einbehalt bis 1 Woche vor Termin.
60% Einbehalt bis 1,5 Wochen vor Termin.
50% Einbehalt bis 2 Wochen vor Termin.
30% Einbehalt bis 4 Wochen vor Termin.
Rücktritt des Restaurants
Für den Fall, dass dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Restaurant ebenso berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Tischen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Restaurants die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine gemäß Abschnitt 4) vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Restaurant ebenso zum Vertragsrücktritt berechtigt. Das Restaurant ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls insbesondere:
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Abschnitt 2) vorliegt,
höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
das Restaurant einen begründeten Verdacht zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Serviceleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Reputation des Restaurants gefährden kann, ohne dass dies der Organisation des Restaurants anzulasten ist.
das Restaurant von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Abschluss des Vertrages wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Gast fällige Forderungen des Restaurants nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und somit die Zahlungsansprüche des Restaurants gefährdet erscheinen.
der Gast strafrechtlich verfolgt wird.
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt worden ist.
Das Restaurant hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat in den vorgenannten Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Haftung des Restaurants
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird sich das Restaurant auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Restaurant anzuzeigen, so hat er keinen Minderungsanspruch auf Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Restaurant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Das Restaurant haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Gast ist im Übrigen verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Für eingebrachte Sachen haftet das Restaurant dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Kleidungsstücke usw.), die im Gastraum deponiert werden, haftet der Gast alleine. Das Restaurant ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorgenannten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. Ebenfalls unterliegt das Restaurant keiner Überwachungspflicht von geparkten Fahrzeugen. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Restaurant nicht, soweit das Restaurant bzw. seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Restaurant-Grundstücks dem Restaurant angezeigt werden.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Der Erfüllungs- und der Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants, d.h. Allensbach. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Restaurants, d.h. Allensbach. Sollte ein Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (z.B. Schweiz), gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants. Das Restaurant ist berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich abgefasst sein, das gilt auch für Ergänzungen, die das Schriftformerfordernis dieses Vertrages aufheben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allensbach, 23.03.2023
Restaurant Hofgut Kargegg
Kargegg 1
D – 78476 Allensbach am Bodensee
+49(0)7533 930311
Restaurant-Hofgut-Kargegg@gmx.de